1897 Einführung des Clubstanders

In den ersten Jahren des Bestehens des FSC war niemand auf den Gedanken gekommen, einen Clubstander einzuführen. Das Segeln, das sich wohl überwiegend auf der Innenförde abgespielt hatte, ging offenbar auch ohne einen solchen ganz gut. Wer aber auf die Aussenförde segeln wollte, musste die Zollgrenze passieren, die damals von Drei in Angeln durch die Flensburger Förde nach Brunsnis in Sundewitt verlief. Die Überwachung des ein- und ausgehenden Schiffsverkehrs oblag der Zollstelle auf der Halbinsel Holnis, die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet war.

Zur Zollabfertigung mussten alle Schiffe - auch Sportyachten - in der Nähe der Dienststelle vor Anker gehen und warten, bis der Zöllner herausgerudert kam. 
Von dieser zeitraubenden Prozedur waren nur solche Yachten befreit, bei denen ein Clubmitglied an Bord war und eine Clubflagge geführt wurde. Weil der FSC aber noch keinen Stander besaß, war es an der Zeit, einen solchen einzuführen um ein "Freipassieren" der Zollstelle zu erreichen. Erst auf der Generalversammlung am 06.06.1897 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Nach verschiedenen Entwürfen einigte man sich auf eine dreieckige hellblaue Clubflagge mit stehendem weißen Kreuz, die erstmalig bei der Regatta am 11.07.1897 auf allen Booten geführt wurde.

Mit dem "Freipassieren" des Zollposten sollte es aber noch dauern. Der Vorstand hatte offensichtlich keinen Mut, von sich aus den erforderlichen Antrag beim preußischen Finanzministerium zu stellen.
Dies nahm ihm der Kommodore des Clubs, Herzog Friedrich Ferdinand zu Schleswig-Holstein-Glücksburg ab. 
Die Genehmigung muss schnell gekommen sein, denn bereits ab 1901 konnten die Yachten unter dem Clubstander alle Zollposten "freipassieren".